Die Verlobung – schon eine echte Verpflichtung
Früher war eine Verlobung ein gesellschaftliches Muss und wurde vor Zeugen und durch Handschlag feierlich besiegelt. Hierfür musste der zukünftige Bräutigam traditionell bei den Brauteltern um die Hand der auserwählten Tochter anhalten. Wurde seiner Bitte entsprochen, kam die Verlobung einer rechtlichen und finanziellen Absprache gleich, wobei die Ehe zwischen dieser Frau und diesem Mann fortan als geschlossen galt und entsprechend im kleinen Kreis der Familie gefeiert wurde.
Lange Zeit jedoch wurde diese Tradition als zu bieder und zu konservativ angesehen und erst seit wenigen Jahren geht der Trend dahin zurück, sich vor der Eheschließung zu verloben und die Verlobung im entsprechenden Rahmen bekannt zugeben und zu feiern.
Ganz allgemein ist die Verlobung das Versprechen zweier Menschen, zu einem späteren Zeitpunkt, einander zu heiraten. Von vielen jedoch wird die Verlobungszeit mitunter als einmalige “Probezeit” angesehen, bevor man schließlich “ernst macht”. So wird bis heute um die Hand der Auserwählten angehalten, jedoch nicht mehr zwingend über die Brauteltern. Viele nutzen besondere Orte, spezielle Gelegenheiten und romantische Stimmungen, um der zukünftigen Ehefrau den Verlobungsring zu überreichen.
Allerdings verschwimmen hier die Grenzen immer mehr. Denn mittlerweile können natürlich auch emanzipierte Frauen die Initiative ergreifen und um die Hand des Mannes anhalten. Aber Vorsicht: falls Ihr Partner eher konservativ ist, könnten Sie Ihm die Freude an diesem Moment nehmen.
Oder doch keine Pflicht?
Insgesamt führt nicht in jedem Fall eine Verlobung unweigerlich zu einer Ehe oder ist gar einklagbar. Eine Verlobung ist weder feste Bedingung noch strenge Pflicht und selbst die katholische Kirche teilt inzwischen diese Meinung. Allerdings hat eine Verlobung durchaus rechtliche Folgen, die im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert sind. So gelten Verlobte einerseits als Angehörige, die sich im Falle eines Prozesses nicht belasten müssen und andererseits kann eine Rücknahme des Verlöbnisses zu Schadensersatzleistungen führen, wenn z.B. bereits Ausgaben für die Hochzeitsfeier getätigt wurden.
Generell ist eine Verlobung äußerst romantisch und kaum eine Frau wird bei dem Anblick eines funkelnden Verlobungsringes, in den Händen ihres Partners, nicht schwach werden.